1. Angaben zum Dienstleister
In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften über Dienste der Informationsgesellschaft und den elektronischen Geschäftsverkehr wird darauf hingewiesen, dass der Erbringer der Dienstleistungen ist:
| Handelsname | WeedsPayments |
|---|---|
| Firma (Rechtsträger) | WEEDSPAYMENTS LTD |
| Registernummer (Companies House) | 17281796 |
| Rechtsform | Private Limited Company (Limited by Shares) |
| Gerichtsstand / Jurisdiktion | England und Wales (Vereinigtes Königreich) |
| Sitz | London, Vereinigtes Königreich |
| Tätigkeitsbereich | Europäische Union, Schweiz, Vereinigtes Königreich und international |
| [email protected] | |
| Web | www.weedspayments.com |
| Telefon | +34 642 39 36 29 |
2. Gegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Zugang, die Navigation und die Nutzung der Website www.weedspayments.com sowie den Abschluss und die Erbringung der von WeedsPayments für E-Commerce-Händler in Europa angebotenen technologischen Dienstleistungen zur Zahlungsintegration.
WeedsPayments handelt ausschließlich als spezialisierter Technologieanbieter und ist in keinem Fall ein Finanzinstitut, eine Bank, ein Kreditinstitut oder ein Zahlungsdienstleister mit eigener Lizenz. Die Transaktionen werden über ordnungsgemäß regulierte Acquiring-Banken und Zahlungsabwickler verarbeitet.
3. Angebotene Dienstleistungen
WeedsPayments bietet folgende spezialisierte technologische Dienstleistungen für E-Commerce-Händler an:
| Dienstleistung | Beschreibung |
|---|---|
| Zahlungsintegration | Konfiguration und Integration des Payment-Gateways in die E-Commerce-Plattform des Kunden (WooCommerce, Shopify und andere). |
| Verwaltung des Bank-Onboardings | Bearbeitung und Einreichung der Kundenunterlagen bei der Acquiring-Bank zur Erlangung der MID (Merchant Identification Number). |
| Compliance-Audit | Vorab-Prüfung der Website des Kunden zur Überprüfung der Einhaltung der von der Acquiring-Bank und den Kartennetzwerken geforderten Anforderungen. |
| Technischer und operativer Support | Betreuung und Behebung technischer Vorfälle während der Laufzeit des Dienstleistungsvertrags. |
| Vorfallmanagement | Vermittlung und Begleitung gegenüber dem Zahlungsabwickler oder der Acquiring-Bank bei Streitfällen, Chargebacks oder Anforderungen. |
| Beratung zur CBD-Compliance | Orientierung über die regulatorischen und dokumentarischen Anforderungen für die Annahme von Zahlungen im europäischen CBD-Sektor. |
Die Erbringung jeder Dienstleistung ist an den Abschluss des entsprechenden Dienstleistungsvertrags, die Zahlung der vereinbarten Setup-Gebühr und die Genehmigung des Kunden durch die Acquiring-Bank gebunden. WeedsPayments kann diese Genehmigung nicht garantieren, da sie eine ausschließliche Entscheidung der Bank ist.
4. Bedingungen für Zugang und Nutzung der Website
Der Zugang zur Website www.weedspayments.com ist kostenlos und erfordert keine vorherige Registrierung, mit Ausnahme des Zugangs zu den für Kunden eingerichteten privaten Bereichen. Der Nutzer verpflichtet sich:
- Die Website und ihre Inhalte sorgfältig, rechtmäßig und nach Treu und Glauben zu nutzen.
- Die Website nicht zur Verbreitung rechtswidriger, betrügerischer oder die öffentliche Ordnung verletzender Inhalte zu nutzen.
- Nicht in den technischen Betrieb der Website einzugreifen und nicht zu versuchen, auf nicht autorisierte Systeme oder Daten zuzugreifen.
- In jedem Kontaktformular oder jeder Dienstleistungsanfrage wahrheitsgemäße und aktuelle Angaben zu machen.
- Die Inhalte der Website ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von WeedsPayments nicht zu reproduzieren, zu kopieren oder zu verbreiten.
WeedsPayments behält sich das Recht vor, den Zugang zur Website vorübergehend oder dauerhaft für Nutzer auszusetzen oder einzuschränken, die gegen die vorliegenden Bedingungen verstoßen, ohne Vorankündigung und ohne dass dadurch ein Anspruch auf Entschädigung entsteht.
5. Vertragsabschlussverfahren
Der Abschluss der Dienstleistungen von WeedsPayments erfolgt über folgendes Verfahren:
| Schritt | Beschreibung |
|---|---|
| 1. Erstanfrage | Der Kunde kontaktiert WeedsPayments über die bereitgestellten Kanäle und stellt grundlegende Informationen über sein Geschäft zur Verfügung. |
| 2. Vorqualifizierung | WeedsPayments bewertet die Machbarkeit der Dienstleistung anhand von Produktkategorie, Betriebsland, geschätztem Volumen und Compliance-Situation. |
| 3. Geschäftsangebot | WeedsPayments erstellt ein formelles Angebot mit den geltenden wirtschaftlichen Bedingungen. Gültig für 7 Kalendertage. |
| 4. Vertragsunterzeichnung | Der Kunde unterzeichnet den Dienstleistungsvertrag elektronisch. |
| 5. Zahlung der Setup-Gebühr | Der Kunde zahlt die vereinbarte Setup-Gebühr. Ohne deren Eingang wird der Integrationsprozess nicht gestartet. |
| 6. Onboarding | Beginn des Audit-, Dokumentations- und Einreichungsprozesses bei der Acquiring-Bank. |
| 7. Aktivierung | Nach Genehmigung durch die Bank wird das Gateway konfiguriert und der Aktivierungstest durchgeführt. |
Die Aktivierungsdauer hängt maßgeblich davon ab, wie schnell der Kunde die erforderlichen Unterlagen bereitstellt, sowie von den Fristen der Acquiring-Bank (geschätzt: 5 Werktage, wenn alles in Ordnung ist; kann sich verlängern, wenn Anpassungen an der Website oder den Unterlagen erforderlich sind).
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde, der die Dienstleistungen von WeedsPayments in Anspruch nimmt, übernimmt folgende Pflichten:
- Wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben über sein Geschäft, seine Produkte und sein Transaktionsvolumen bereitzustellen.
- Seine Website jederzeit in Übereinstimmung mit den von der Acquiring-Bank geforderten Compliance-Anforderungen zu halten.
- WeedsPayments jede relevante Änderung an seiner Website, seinem Produktkatalog oder seinen Unternehmensdaten mit einer Frist von mindestens 7 Tagen mitzuteilen.
- Täglich seine E-Mails zu prüfen und jede Mitteilung des Zahlungsabwicklers oder der Acquiring-Bank sorgfältig zu bearbeiten.
- WeedsPayments innerhalb von maximal 24 Stunden über jede Anforderung, Mitteilung oder Benachrichtigung der Bank oder des Abwicklers zu informieren.
- Die vereinbarten Zahlungen fristgerecht zu leisten.
- Die Dienstleistung ausschließlich für die Vermarktung von im Bestimmungsland legalen Produkten zu nutzen.
- Ein Chargeback-Verhältnis unterhalb der im Dienstleistungsvertrag festgelegten Schwelle einzuhalten.
7. Haftung und Haftungsbeschränkung
7.1 Haftung von WeedsPayments
WeedsPayments haftet für Schäden, die unmittelbar durch eigene Verletzungen seiner vertraglichen Pflichten verursacht werden, innerhalb der im mit dem Kunden abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag festgelegten Grenzen.
WeedsPayments übernimmt keinerlei Haftung für:
- Einseitige Entscheidungen von Acquiring-Banken, Zahlungsabwicklern oder Kartennetzwerken (Visa, Mastercard), die zur Aussetzung, Sperrung oder Schließung des Kundenkontos führen.
- Dienstunterbrechungen aus Ursachen außerhalb seiner Kontrolle, einschließlich Ausfällen der Infrastruktur Dritter, Cyberangriffen, höherer Gewalt oder regulatorischen Entscheidungen.
- Wirtschaftliche Verluste aus Chargebacks, Streitfällen oder Betrug, die durch die Endkäufer des Kunden verursacht werden.
- Verletzungen der im Vertrag festgelegten Compliance-, Informations- oder Kommunikationspflichten durch den Kunden.
- Den Inhalt, die Richtigkeit oder die Rechtmäßigkeit der vom Kunden über die Plattform vertriebenen Produkte.
7.2 Haftung des Kunden
Der Kunde ist allein verantwortlich für die über das Zahlungssystem ausgeübte Geschäftstätigkeit, für die Einhaltung der für seine Produkte und Märkte geltenden Vorschriften sowie für die Folgen, die sich aus deren Nichteinhaltung ergeben.
8. Gebühren und Zahlungsbedingungen
Die für die Dienstleistungen von WeedsPayments geltenden Gebühren werden im Geschäftsangebot und im zwischen den Parteien abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag im Einzelnen aufgeführt. Allgemein gilt:
- Die geltende MDR (Merchant Discount Rate) liegt je nach Verkaufsvolumen zwischen 1,5 % und 2,5 % + 0,30 € pro verarbeiteter Transaktion; die genaue Gebühr wird im Geschäftsangebot festgelegt.
- Die Setup-Gebühr ist eine einmalige Zahlung, die vor Beginn des Onboarding-Prozesses zu entrichten ist und bei Vertragsauflösung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erstattet wird.
- Die monatliche Wartung, sofern zutreffend, wird zwischen dem 1. und 5. jedes Kalendermonats gezahlt.
- Die Gebühren können mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen, die dem Kunden schriftlich mitgeteilt wird, angepasst werden.
- Die Nichtzahlung eines beliebigen Betrags berechtigt WeedsPayments, die Erbringung der Dienstleistung ohne Anspruch des Kunden auf Entschädigung auszusetzen.
Alle Gebühren werden in Euro (EUR) angegeben und verstehen sich ohne indirekte Steuern (Mehrwertsteuer oder andere), die nach der Gesetzgebung des Kundenlandes anwendbar sein können.
9. Geistiges und gewerbliches Eigentum
Sämtliche Inhalte der Website www.weedspayments.com — einschließlich Texte, Designs, Logos, Quellcode, Datenbanken, Schnittstellen und sonstiger Elemente — sind ausschließliches Eigentum von WeedsPayments oder von Dritten, die ihre Nutzung genehmigt haben.
Die Reproduktion, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe, Umgestaltung oder jede andere Form der Verwertung dieser Inhalte ohne vorherige schriftliche Genehmigung von WeedsPayments ist ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt zu den entsprechenden rechtlichen Schritten.
Jede von WeedsPayments im Rahmen der Erbringung seiner Dienstleistungen durchgeführte technische Entwicklung ist sein ausschließliches Eigentum, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
10. Vertraulichkeit
WeedsPayments und der Kunde verpflichten sich, über sämtliche im Rahmen der Dienstleistungsbeziehung ausgetauschten Informationen, einschließlich technischer, kommerzieller, finanzieller und strategischer Daten, strengste Vertraulichkeit zu wahren.
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von weiteren 3 Jahren nach deren Beendigung, unabhängig vom Grund, in Kraft.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Daten, deren Offenlegung gesetzlich, durch gerichtliche Anordnung oder durch Anforderung einer zuständigen Behörde vorgeschrieben ist.
11. Schutz personenbezogener Daten
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer und Kunden erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), der UK GDPR und den geltenden Datenschutzvorschriften. Vollständige Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
12. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
WeedsPayments behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, wobei diese Änderungen ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Website wirksam werden.
Bei wesentlichen Änderungen, die die Rechte oder Pflichten von Kunden mit laufendem Vertrag betreffen, teilt WeedsPayments die Änderungen mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen per E-Mail mit. Die fortgesetzte Nutzung der Dienstleistung nach Ablauf dieser Frist gilt als Annahme der Änderungen.
13. Laufzeit und Kündigung
Der Zugang zur Website ist unbefristet, vorbehaltlich einer Entscheidung von WeedsPayments, sie zu schließen oder einzuschränken. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen richtet sich nach den im zwischen den Parteien abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag festgelegten Laufzeit- und Kündigungsbedingungen.
Allgemein kann jede Partei den Dienstleistungsvertrag mit einer schriftlichen Vorankündigungsfrist von 30 Tagen kündigen, außer in den im Vertrag vorgesehenen Fällen einer sofortigen Kündigung wegen schwerwiegender Vertragsverletzung.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht von England und Wales (Vereinigtes Königreich), der Gründungsjurisdiktion des Dienstleisters, unbeschadet der anwendbaren Vorschriften der Europäischen Union in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft, elektronischen Geschäftsverkehr und Datenschutz, und insbesondere:
- Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO) und UK GDPR.
- Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD2).
- In Deutschland anwendbare Vorschriften: Telemediengesetz (TMG), BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und ergänzende Vorschriften.
- In der Schweiz anwendbare Vorschriften: OR (Obligationenrecht) und DSG (Datenschutzgesetz).
Zur Beilegung jeglicher Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung, Erfüllung oder Kündigung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, unterwerfen sich die Parteien den nach den anwendbaren Vorschriften zuständigen Gerichten.